Wir versorgen Stadt und Dorf mit frischem, hochqualitativem Wasser.

Zuverlässige Gasversorgung für Lauffen

Mobilität für Lauffen

Nutzen Sie unsere Park & Ride Anlage

Weihnachtsbeleuchtung für Lauffen

Zahlungsschwierigkeiten

Geld knapp? Ihre letzten Ausgaben vielleicht doch unterschätzt? – KEINE SORGE!

 

Wir unterstützen Sie dabei, eine drohende Versorgungsunterbrechung zu vermeiden und Lösungen zu finden, damit Sie Ihre Energierechnungen bezahlen können.

Zahlhilfe

Wir unterstützen Sie dabei, eine drohende Versorgungsunterbrechung zu vermeiden und Lösungen zu finden, damit Sie Ihre Energierechnungen bezahlen können.

 

Sie können eine Rechnung nicht begleichen, haben eine Mahnung erhalten oder die Versorgungsunterbrechung wurde angekündigt? Für Zahlungsprobleme kann es viele Gründe geben. Wir möchten mit Ihnen Lösungen finden, damit es gar nicht erst dazu kommt. Eine Unterbrechung der Energieversorgung ist immer das letzte Mittel des Energielieferanten, wenn Zahlungen ausbleiben. Bis es dazu kommt, muss vorher einiges passieren. Lassen Sie es nicht so weit kommen, sondern kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich. Halten Sie dabei bitte Ihre Kundennummer und den aktuellen Zählerstand bereit.

Hilfe und Unterstützung

Die Schuldnerberatungsstellen bieten kostenlos Unterstützung in finanziell schwierigen Situationen. Sie erstellen mit Ihnen einen Plan, um die Schulden zu begleichen. Sollten Sie Sozialleistungen beziehen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihr Jobcenter und informieren Ihren Fallmanager darüber, dass Sie einen Termin zur Schuldnerberatung wünschen. 

Anlaufstellen in der Region

Schuldnerberatungsstellen sind oft bei den Wohlfahrtsverbänden angesiedelt. Angebote in Ihrer Nähe:

 

Caritas

Arbeiterwohlfahrt

Deutsches Rotes Kreuz

Diakonie

So haben Sie Ihre Energierechnung unter Kontrolle

Überprüfen Sie, ob die Abschlagshöhe zu Ihrem Energieverbrauch passt.

Ihre Angaben bei Vertragsbeginn sind Grundlage für die Höhe Ihrer monatlichen Abschlagszahlung. Falls wir von Ihnen keine Angaben erhalten, bleibt die Abschlagshöhe ein Schätzwert. Ihr realer Verbrauch kann davon stark abweichen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihren Zählerstand nach etwa 3 Monaten ablesen und uns telefonisch oder über unser Kundenportal melden. Wir überprüfen dann Ihre Abschlagshöhe und passen ihn bei Bedarf an. Das dient Ihnen zum Schutz vor hohen Nachzahlungen.

 

Energie sparen - wie kann ich den Energieverbrauch beeinflussen?

Der Energieverbrauch hängt stark von der Anzahl der Personen im Haushalt, der Haushaltsgröße, dem Nutzungsverhalten und den genutzten technischen Geräten ab. Auch wenn Sie oft zuhause sind, erhöht sich Ihr Energiebedarf. Senken Sie Ihren Energiebedarf durch Energiesparmaßnahmen.

 

Erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat, um keine Fälligkeitstermine mehr zu verpassen.

Mit einem SEPA-Lastschriftmandat erlauben Sie uns, die Abschläge zum Fälligkeitstermin automatisch von Ihrem Konto einzuziehen. So verpassen Sie keine Zahlungstermine und auch eventuelle Guthaben schreiben wir Ihrem Konto direkt gut.

 

Zahlen Sie die monatlichen Abschläge fristgerecht.

Mit Ihrem Abschlag zahlen Sie monatlich für Ihren Energieverbrauch des Vormonats. Wenn Sie Ihre Abschläge gar nicht oder unregelmäßig zahlen, wird der Differenzbetrag mit der nächsten Rechnung fällig und es kommt zu einer hohen Nachzahlung. Zusätzlich entstehen Ihnen unnötige Mahnkosten oder Bankgebühren.

Die Unterbrechung der Energieversorgung wurde bereits angedroht oder angekündigt?

 

Wenn Sie Ihre Energierechnung derzeit nicht bezahlen können, haben Kunden in der Grund- oder Ersatzversorgung die Möglichkeit, mit einer sogenannten Abwendungsvereinbarung die Versorgungsunterbrechung abzuwenden.

 

Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung zur Weiterversorgung auf Abschlagsbasis, mit einer zinsfreien Ratenvereinbarung auf bestehende Zahlungsrückstände bei den Stadtwerken Lauffen a. N. GmbH.

Muster Abwendungsvereinbarung

Ein Muster der Abwendungsvereinbarung können Sie hier einsehen.

 

Muster Abwendungsvereinbarung unter (PDF, 94 kB)

Muster Abwendungsvereinbarung über (PDF, 94 kB)