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Gasnetzdaten

Öffentliche Bekanntmachungen
B E K A N N T M A C H U N G

der Stadtwerke Lauffen a. N. GmbH



A.    Öffentliche Bekanntmachung der Stadtwerke Lauffen a. N. GmbH als Grundversorger

1.    Mit Wirkung vom 08.11.2006 erfolgt die Versorgung von Letztverbrauchern mit Erdgas in Niederdruck im Rahmen der Grundversorgung (§ 36 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz) sowie die Ersatzversorgung (§38 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz) auf der Grundlage der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV)“, BGBI. 2006, Teil I, S. 2396 ff.

2.    Zusätzlich zur GasGVV gelten mit Wirkung vom 25.02.2007 die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Lauffen a. N. GmbH, die die bisher geltenden Ergänzenden Bestimmungen ersetzen.

3.    Die GasGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen gelten für alle Grundversorgungsverträge mit Letztverbrauchern über die Belieferung mit Gas in Niederdruck, die nach dem 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBGasV abgeschlossen worden sind, sowie für alle am 08.11.2006 mit Letztverbrauchern bestehenden Ersatzversorgungsverhältnisse mit Gas in Niederdruck.

4.    Des Weiteren gelten die GasGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen auch für alle Grundversorgungsverträge mit Letztverbrauchern über die Belieferung mit Erdgas in Niederdruck, die bis einschließlich 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBGasV abgeschlossen wurden. Diese Vertragsanpassung erfolgt mit Wirkung vom auf diese Bekanntmachung folgenden Tag (§ 115 Abs. 2 S. 3 EnWG, § 23 GasGVV).

B.    Öffentliche Bekanntmachung der Stadtwerke Lauffen a. N. GmbH als Netzbetreiber

1.    Mit Wirkung vom 08.11.2006 erfolgen der Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederdruck und die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher in Niederdruck (§ 18 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz) auf der Grundlage der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)“, BGBI. 2006, Teil I, S. 2485 ff.

2.    Zusätzlich zur NDAV gelten mit Wirkung vom 25.02.2007 die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Lauffen a. N. GmbH, die die bisher geltenden Ergänzenden Bestimmungen ersetzen.


3.    Die NDAV sowie die Ergänzenden Bedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBGasV begründet worden sind, sowie für am 08.11.2006 bestehende Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Versorgungsnetz der Stadtwerke Lauffen a. N. GmbH zur Entnahme von Gas in Niederdruck nutzen.

4.    Die Stadtwerke Lauffen a. N. GmbH verlangt hiermit gegenüber allen Anschlussnehmern die Anpassung der bis einschließlich 12.07.2005 abgeschlossenen Netzanschlussverträge an die entsprechenden Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes und der NDAV. Die Anpassung erfolgt mit Wirkung von auf diese Bekanntmachung folgenden Tag. Von der Anpassung ausgenommen ist § 4 Abs. 1 NDAV (§ 115 Abs. 1 S. 2 EnWG, § 29 Abs. 1 NDAV).

Die GasGVV und die Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV sowie die NDAV und die Ergänzenden Bedingungen zur NDAV liegen zur Einsicht- und Mitnahme in unserem Kundencenter in der Weipertstraße 49, 74076 Heilbronn aus. Sie können diese in unserem Downloadbereich herunterladen.


C. Geschäftsprozesse / Datenaustauschformate für den Lieferantenwechsel im Gassektor (GeLi Gas)

Anzeige abweichender Datenaustausch

Die Bundesnetzagentur hat durch die Beschlusskammer 7 (Beschluss BK7-06-067 vom 20.08.2007) verbindliche und einheitliche Vorgaben zu Geschäftsprozessen, Nachrichtentypen und Fristen zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Gas festgelegt.


1.) Anzeige gemäß Beschluss Bundesnetzagentur BK7-06-067 Ziffer 4 vom 20.08.2007

Die Stadtwerke Lauffen GmbH macht als Netzbetreiber im Verhältnis zu ihrem verbundenen Vertrieb von der Option nach Ziffer 4 des Tenors des Beschlusses BK7-06-067 vom 20.08.2007 der Bundesnetzagentur Gebrauch.

Die Stadtwerke Lauffen GmbH versichert, dass allen Drittlieferanten Informationen zu einem gleichwertigen Zeitpunkt, im gleichwertigen Umfang und gleichwertiger Qualität zur Verfügung gestellt werden.


2.) Anzeige gemäß Beschluss Bundesnetzagentur BK7-06-067 Ziffer 3 vom 20.08.2007

Die Stadtwerke Lauffen GmbH macht als Netzbetreiber von der Option nach Ziffer 3 des Tenors des Beschlusses BK7-06-067 vom 20.08.2007 der Bundesnetzagentur Gebrauch.

Es besteht die Möglichkeit, vom Beschluss BK7-06-067 abweichende Datenformate, Nachrichtentypen sowie im Rahmen des Datenaustausches anfallende Prozessschritte zwischen den Marktpartnern bilateral zu vereinbaren.

 


Brennwertveröffentlichung

 

Brennwertveröffentlichung SWL  (PDF, Größe: 98 KB)

Gasbrennwertbezirk  (PDF, Größe: 996 KB)

 

Lastflusszusagen in Form von Abschaltverträgen (LIFA)

Mit dem Produktblatt der terranets bw GmbH möchten wir Sie als RLM-Netzkunde in der Sparte Gas über die Einführung des neuen Produktes "Lastflusszusagen in Form von Abschaltverträgen (LiFA)" zum 1. Januar 2018 informieren.

Netznutzungsentgelte

Preisblätter der SWL ab 01.01.2024


Preise für den Netzzugang zum Endverteilernetz der Stadtwerke Lauffen a.N.                    

Die Stadtwerke Lauffen a.N. ermöglichen Unternehmen unter den in der GasNZV zum Netzzugang bei Erdgas vom 04.07.2005 beschriebenen Bedingungen den Zugang zu ihrem Erdgasverteilungsnetz.                     
Das Entgelt für den Netzzugang bezieht sich auf einen Zeitraum von einem Jahr und setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:                    
               

Siehe NNE-Rechner

 

Arbeitspreis
+ Leistungspreis
+ Messpreis
davon Messung
davon Messstellenbetrieb
davon Zählerzusatz

 

= Netzzugangsentgelt (netto)
+ Umsatzsteuer (19 %)
= Netzzugangsentgelt (brutto)


Das spezifische Arbeitsentgelt in Cent/kwh berechnet sich in Abhängigkeit von der vereinbarten Transportmenge in kWh.       
Das spezifische Leistungsentgelt in €/KW wird in Abhängigkeit von der vereinbarten maximal nutzbaren Stundenleistung in kW bestimmt.
Der spezifische Mischpreis in Cent/kWh ergibt sich aus der Summe von Arbeitsentgelt und entsprechend umgerechneten Leistungsentgelt.

Für Lieferungen an Erdgaskunden sind die Stadtwerke Lauffen a.N. von der Stadt Lauffen a.N. zur Erhebung einer Konzessionsabgabe verpflichtet, die Bestandteil des Netzzugangsentgeltes ist und von den Stadtwerken Lauffen a.N. an die Stadt Lauffen a.N. abgeführt wird.

Die Gasbeschaffenheit des von den Stadtwerke Lauffen a.N. gelieferten Erdgases entspricht dem DVGW-Arbeitsblatt G 260, 2. Gasfamilie, Erdgas H.       
Der Brennwert liegt im Regelfall in der Schwankungsbreite zwischen 11,30 und 11,50 kWh/m³.
Das gewogene Mittel des Abrechnungsbrennwertes wird in der Abrechnung ausgewiesen.   
Der Gasübergabedruck am Zähler beträgt im Regelfall 22 mbar (Regeldruck).

Die Stadtwerke Lauffen a.N. rechnen den Gasverbrauch mit dem Kunden thermisch ab.
Das vom Gaszähler gemessene Betriebsvolumen in m³ wird entsprechend        
dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 in Gasenergie in kWh umgerechnet.

Umrechnung:         Q = Vb x Z x H
  

Q =  Gasenergie in kwh
Vb =    Gasvolumen, vom Gaszähler gemessen, im Betriebszustand in m³
H =  Brennwert des Gases im Normzustand in kWh/m³
Z =  Zustandszahl = 0,9505



Die Zustandszahl ist der Faktor zur Umrechnung der in m³ im Betriebszustand gemessenen Gasmenge auf das Normvolumen. Die Berechnung der Zustandszahl liegen folgende Faktoren zugrunde:

 Effektiver Gasdruck:  22 mbar
 Mittlerer Luftdruck:   993 mbar
 Mittlere Gastemperatur:  15° C

 


 

Unser Service für kunden mit registrierender lastgangsmessung

 

Gerne stellen wir Ihnen Lastgangsdaten oder eine gerätespezifische Bedienungsanleitung zur Verfügung und beantworten Ihre Fragen rund um das Thema thermische Gasabrechnung gemäß G685.

 

Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an.

 

Marktrolle: Messstellenbetreiber
E-Mail: messstellenbetrieb_hvg@hnvg.de
Telefon: 07131/56-3736
Telefon: 07131/56-2542

Marktrolle: Netzbetreiber
E-Mail: gas-swl@hnvg.de
Telefon: 07131/56-3919

 


 

Netznutzungsentgelte

 

2024 (PDF, Größe: 134 KB)
2023  (PDF, Größe: 130 KB)
2022
  (PDF, Größe: 124 KB)


 

Preisblätter

 

Sonderentgelte gemäß § 20 Abs. 2 GasNEV (PDF, Größe: 187 KB)
Systemdienstleistungen SWL (Preisblatt 4) 2024 (PDF, Größe: 113 KB)

Entgelt für den Netzanschluss (Preisblatt 5) 01.07. - 31.12.2020 (PDF, Größe: 115 KB)

Entgelt für den Netzanschluss (Preisblatt 5) bis 30.06.2020 (PDF, Größe: 88 KB)

 

 


Netzentgelt-Rechner 2024

 

Nach dem Download der Excel-Datei können Sie die Simulation durchführen.

 

Netzentgelt-Rechner

Netzinformationen

Veröffentlichungspflichten GasNZV § 20

 

Hier werden alle relevanten Daten nach § 20 GasNZV veröffentlicht.

Stand: 31.12.2023

 

1. Marktgebiet
2. Netzbeschreibung
3. Netzkopplungspunkte
4. Teilnetze
5. Gasbeschaffenheit
6. Z-Zahlen
7. Zeitplan über vorgesehene kapazitätsrelevante Instandsetzungsarbeit


1. Marktgebiet

Das Gasnetz der Stadtwerke Lauffen a. N. GmbH befindet sich vollständig im Marktgebiet der Trading Hub Europe GmbH.

2. Netzbeschreibung

Das Erdgasnetz der Stadtwerke Lauffen a. N. GmbH erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet Lauffen.

Um eine sichere und wirtschaftliche Erdgasversorgung zu gewährleisten, gliedert sich das Erdgasnetz in unterschiedliche Druckstufen. Die oberste Druckstufe PN 4 bar verbindet die Übernahmestation mit den Verteilerstationen. Von diesen wird das darunter liegende Niederdruck – Netz gespeist.

 

Technische Daten:

Gesamtlänge des Rohrnetzes ca. 65,3 km
Hochdruckleitungen PN 4
ca.  3,8 km
Niederdruckleitungen 50-70 mbar ca.  41,8 km
Anzahl der Hausanschlüsse (ND) ca.  1.871 Stück
Länge der Hausanschlüsse (ND) 
ca. 19,0 km
Anzahl der Hausanschlüsse(HD) ca.  30 Stück
Länge der Hausanschlüsse (HD) ca.  0,7 km


3.
Netzkopplungspunkte

Download Schema

4. Teilnetze

keine

5. Gasbeschaffenheit

Der Netzkopplungspunkt zum vorgelagerten Netzbetreiber muss das zu transportierende Erdgas so bereitstellen, dass es ohne weitere zusätzliche Maßnahme in das Erdgasnetz der Stadtwerke Lauffen a. N. GmbH übernommen werden kann. Die Voraussetzungen für die Gasbeschaffenheit gelten dann als erfüllt, wenn das bereitstehende Erdgas demjenigen Erdgas entspricht, das der vorgelagerte Netzbetreiber Heilbronner Versorgungs GmbH an seiner Ausspeisestelle zum Erdgasnetz Stadtwerke Lauffen a. N. GmbH bereitstellt.

Der vorgelagerte Netzbetreiber Heilbronner Versorgungs GmbH übergibt Erdgas mit den folgenden Kenndaten:

Brennwert:    Hs,n   11,2-11,8 kWh/Nm³ (Erdgas Gruppe H)
Wobbe-Index:
   Ws,n  14,4-15,2 kWh/Nm³ (Erdgas Gruppe H)
Relative Dichte:    ca. 0,74 bis 0,82 (Luft=1)
Gesamtschwefelgehalt:    kleiner als 0,1 mg/Nm³
Kohlendioxidgehalt:    kleiner als 2,0 mol-%

 

6. Zustandszahlen (Z-Zahlen)

 

Z-Zahlen

 

7. Zeitplan über vorgesehene kapazitätsrelevante Instandsetzungsarbeit

 

Im Moment sind keine kapazitätsrelevanten Instandsetzungsarbeiten geplant.

 


 

Netzdaten § 23c Abs. 4 EnWG

 

Hier werden alle relevanten Daten nach § 23c Abs. 4 EnWG veröffentlicht.

 

Stand: 31.12.2023

 

1. Länge des Gasleitungsnetzes jeweils getrennt nach Hoch- und Niederdruck
2. Länge des Gasnetzes Hochdruck nach Durchmesserklassen
3. Ausspeisungen
4. Anzahl der Ausspeisepunkte
5. Zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Entnahmen

 

 

1. Länge des Gasleitungsnetzes jeweils getrennt nach Hoch- und Niederdruck

 
OT
Länge in km
OV
Länge in km
davon
Hausanschlüsse in km
Hochdruckleitungen
4,5
0
0,7
Niederdruckleitungen 0
60,9
19,0

 

 

2. Länge des Gasnetzes Hochdruck nach Durchmesserklassen

(G) < DN 100
0,4 km
(F) ≥ DN 100 < DN 200
2,2 km
(E) ≥ DN 200 < DN 350
1,2 km
Summe
3,8 km

 

 

3. Ausspeisungen in kWh/a

an Weiterverteiler
0
an Letztverbraucher
51.460.150

 

 

4. Anzahl der Ausspeisepunkte

 
Anzahl
 
HD 30
+ 1 Station
MD
0
 
ND
1.871
 
KK    
Gesamtnetz
1.901
+ 1 Station

 

5. Zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Entnahmen in MW

 

zeitgleiche Jahreshöchstlast
19,9
aller Entnahmen am
09.02.2023, 07:00 Uhr

 

 


Grundversorgung § 36 EnWG

 

Mitteilung über den Grundversorger für die Kalenderjahre 2022 bis 2024 gemäß § 36 Abs. 2 EnWG für folgende Gasversorgungsnetze:

 

Grundversorger  

Feststellung des Grundversorgers gem. § 36 Abs. 2 EnWG

Der Netzbetreiber ist alle drei Jahre jeweils zum 01.07. verpflichtet, den Grundversorger in seinem Netzgebiet festzustellen und dies bis zum 30.09. des Jahres zu veröffentlichen. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Grundversorger ist verpflichtet, alle Haushaltskunden zu den veröffentlichten Allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen zu versorgen. Unter Grundversorger versteht man nach dem deutschen Energiewirtschaftsgesetz (§ 36 Abs. 2 EnWG) das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Energie versorgt.

 

Download / Formulare

Messgeräteverwendung gem. § 33 Abs. 2

 

Bestätigungsschreiben des Messgeräteverwenders gemäß § 33 Abs. 2 MessEG (PDF, 26 KB)

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas

 

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas (PDF, 516 KB)

STandardlastprofile

 

Standardlastprofile (PDF, 25 KB)

Verfahrensspezifische Parameter (PDF, 187 KB)

Niederdruckanschlussverordngung (NDAV)

 

Niederdruckanschlussverordnung - NDAV (PDF,  Größe: 63,60 KB)

Ergänzende Bedingungen der SWL zur NDAV (PDF,  Größe: 11,87 KB)

Netzanschlusskosten

 

Preisblatt für Netzanschlusskosten (PDF, Größe: 89 KB)

Technische Informationen

 

Technische-Anschluss-Bedingungen (TAB Gas)  (PDF, Größe 201 KB)

Zählerstand

Einfach ablesen und hier online zum Netzbetreiber schicken.

SLP-Allokation

Die Stadtwerke Lauffen a. N. GmbH wird ab dem 01.09.2018 seine Allokation der SLP-Abnahmestellen unter Verwendung der Gasprognosetemperatur durchführen.