Wir versorgen Stadt und Dorf mit frischem, hochqualitativem Wasser.

Zuverlässige Gasversorgung für Lauffen

Mobilität für Lauffen

Nutzen Sie unsere Park & Ride Anlage

Weihnachtsbeleuchtung für Lauffen

Startseite>Preisanpassung

Preisanpassung in der Grundversorgung zum 01.01.2026:
Senkung des Arbeitspreises

 

Informationen für unsere Kundinnen und Kunden

 

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir aufgrund gesunkener Beschaffungskosten den Arbeitspreis für Gas in der Grundversorgung ab dem 01.01.2026 senken können. Für Ihren Haushalt oder Gewerbebetrieb bedeutet dies eine spürbare Entlastung bei den Energiekosten.

 

Wir möchten Sie zudem über weitere Änderungen informieren:

 

Konvertierungsumlage:
Seit dem 01.10.2025 wird eine Umlage in Höhe von 0,018 Cent/kWh erhoben. Diese dient dazu, die Kosten für die technische und kommerzielle Umwandlung von Gas unterschiedlicher Qualitäten zu decken.

 

Netznutzungsentgelte:
Im Durchschnitt sind die Netzentgelte um 6,81 % im Arbeitspreis und um 1,06 % im Grundpreis gestiegen.

 

CO2-Preis:
Deutschland hat das Ziel, bis 2045 klimaneutral zu werden. Dafür muss der Ausstoß von klimaschädlichem CO₂ in den kommenden Jahren deutlich sinken. Mit dem CO₂-Preis wird der Umstieg auf klimafreundliche Technologien unterstützt. Ab 2026 wird der CO₂-Preis nicht mehr staatlich festgelegt, sondern im Rahmen von Auktionen bestimmt. Er bewegt sich voraussichtlich zwischen 55 € und 65 € pro Tonne CO₂. und entspricht 1,001 bis 1,183 Cent/kWh.

 

Wegfall der Gasspeicherumlage:
Zum 01.01.2026 wird die Gasspeicherumlage i. H. v. 0,289 Cent/kWh über den Bundeshaushalt finanziert und nicht mehr über den Erdgaspreis erhoben. Die Abschaffung der Gasspeicherumlage haben wir bei der Preissenkung dementsprechend berücksichtigt.

 

Anpassung der Tarifstruktur:
Der Leistungspreis im Heizgastarif (>12kW) wurde abgeschafft, wodurch sich der Grundpreis in den Tarifstufen erhöht. Die bisherigen Tarifstufen wurden umbenannt.

 

Insgesamt profitieren Sie dennoch von einer deutlichen Kostensenkung. 

 

Die genauen Preise entnehmen Sie bitte der folgenden Preisübersicht.

 

Die Änderung der Gaspreise erfolgt auf Grundlage des § 5 Abs. 2 und des § 5a GasGVV.

 

Preisübersicht Grundversorgung ab 01.01.2026

Die Netto-Arbeitspreise enthalten die folgenden Preisbestandteile:

Energiesteuer (0,55 ct/kWh), Konzessionsabgabe (0,22 ct/kWh), CO2-Kosten (1,183 ct/kWh), Gasspeicherumlage (0,00 ct/kWh), Bilanzierungsumlage (0,0 ct/kWh), Konvertierungsumlage (0,018 ct/kWh).

 

Die Bruttopreise sind gerundet und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.

 

Der Grundpreis kann auf Ihrer Abrechnung auch als Leistungspreis bezeichnet, sein.

 

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bei einer Preisanpassung grundsätzlich das Recht haben, diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung gem. § 5 Abs. 3 GasGVV zu kündigen. Änderungen werden gegenüber dem Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.