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Stadtwerke erstatten Umsatzsteuer
Bei den Stadtwerken Lauffen am Neckar GmbH wird Kundenservice auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten  groß geschrieben. Davon können sich ab sofort alle Neubaukunden überzeugen, die zwischen den Jahren 2000 und 2008 einen Wasserhausanschluss von den Stadtwerken Lauffen a.N. erhalten haben. Diese bekommen nämlich einen Teil des damals in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbetrages zurück. 

Hintergrund für die nun gestartete Rückerstattung ist eine seit dem Jahr 2000 bestehende Vorgabe der Finanzverwaltung an die Wasserversorger, die Hausanschlussleistung mit dem Regelsteuersatz von 19 Prozent (bis 2006 16 Prozent) abzurechnen. Von dieser Rechtsprechung ist die Finanzverwaltung aufgrund eines aktuellen Urteils des Bundesfinanzhofes (BFH) nun wieder abgerückt. Nach diesem Urteil sind Wasserhausanschlüsse bei Neubauten nur mit sieben Prozent statt mit dem normalen Regelsteuersatz zu besteuern. Die Besteuerung der Herstellung künftiger Wasserhausanschlüsse ist nun durch das Urteil eindeutig geregelt, über die Vorgehensweise bei zurückliegenden Fällen besteht derzeit rechtlich noch keine  Klarheit.

Für die Stadtwerke Lauffen  ist es dennoch selbstverständlich, die in den Jahren 2000 bis 2008 aufgrund der neuen Rechtslage zu viel gezahlten Steuern unseren Kunden unbürokratisch zu erstatten. Wir sehen uns als verantwortungsvolles Unternehmen in der Pflicht, hier die Initiative zu ergreifen und unseren Kunden durch die Rückerstattung dasselbe Vertrauen entgegenzubringen, das diese auch uns beim Bezug des Trinkwassers entgegenbringen. Wir übernehmen für unsere Kunden diesen Service kostenlos, trotz des damit verbunden immensen Verwaltungsaufwandes von Seiten der Stadtwerke. Eigentlich wäre diese Korrektur Sache der Finanzverwaltung.

 Voraussetzung für die Rückerstattung ist, dass in den Jahren 2000 bis 2008 bei einem privaten, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Antragsteller ein Wasserhausanschluß verlegt und abgerechnet wurde und dass ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Antragsteller und den Stadtwerken bestanden hat. In diesem Fall können die betroffenen Kunden ab sofort bei der Stadtwerke Lauffen a.N. GmbH einen entsprechenden Antrag auf Rückerstattung der Umsatzsteuerdifferenz stellen. Das entsprechende Formular steht auf der Internetseite www.stadtwerke-lauffen.de zum Herunterladen bereit oder kann im Bürgerbüro der Stadt Lauffen in der Bahnhofstrasse 54 in Lauffen abgeholt werden.  Fragen zur Abwicklung der Umsatzsteuerrückerstattung werden unter der Telefonnummer  07131 610-2174 beantwortet.